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Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen vom 01.01.2011
Durch die Aushändigung und Annahme des Ballonfahrscheins-/ Gutscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma:
Ballonteam Steinhuder Meer GmbH
Moorbachweg 40 31535 Neustadt Tel.: 0 50 32 - 91 66 00
Bitte melden Sie sich bei uns zur Absprache und Vereinbarung eines Termins zur Ballonfahrt.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Eine Ersatzpflicht des Luftfrachtführers tritt nach § 44 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
Die Haftpflicht des Luftfahrtunternehmens ist versichert. Die Deckungssumme beträgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in der Halterhaftpflicht 5.112.919 EUR, in der Luftfrachtführerhaftpflicht für Personenschäden 163.613,- EUR und für Schäden an mitgeführten Gepäckstücken 1.636,- EUR je Person und Schadensereignis. Ferner besteht eine gesetzliche Insassenunfallversicherung in Höhe von 17.896,- EUR je beförderter Person bei Tod oder Invalidität.
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des § 254 BGB zur Anwendung.
In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
Ballonfahrscheine-/ Gutscheine sind unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen. Ballonfahrscheine-/Gutscheine können jederzeit zurückgegeben oder übertragen werden. Im Falle einer Rückgabe werden die Gebühren unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von 20,- EUR erstattet. Ballonfahrscheine-/ Gutscheine die übertragen werden, sind dem Luftfahrtunternehmen unmittelbar unter Angabe des neuen Ballonfahrschein-/ Gutscheininhabers (Adresse, Telefon) zu melden. Der vereinbarte Fahrttermin ist für den Fahrgast verbindlich. Terminänderungen- und/ oder Absagen, sind nur für Einzelbuchungen bis spätestens 24 Stunden oder bei Buchungen von 2 bis 6 Personen, bis spätestens 48 Stunden vor der Fahrt möglich. Erfolgt eine Terminabsage kürzer als in den vorgenannten Fristen, so verfällt der Ballonfahrschein-/ Gutschein und der Fahrpreis ersatzlos. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Fahrgastes bis eine halbe Stunde nach dem fest vereinbarten Termin am Treffpunkt. Desweiteren verfällt der Ballonfahrschein-/ Gutschein mit Ablauf des angegeben Gültigkeitszeitraums.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch trotz fester Terminabsprache nicht, wenn die Fahrt vom Unternehmen aus witterungsbedingten Gründen oder Gründen die der Luftfahrzeugführer nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet und verschoben werden muss. In diesem Falle sind Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche des Fahrgastes, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart.
Der Fahrgast verpflichtet sich etwaige gesundheitliche Beschwerden oder körperliche Mängel bei der Terminabsprache, spätestens jedoch unmittelbar vor Fahrtantritt, dem Luftfahrtunternehmen oder dem Piloten mitzuteilen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist berechtigt, in diesen Fällen die Beförderung abzulehnen. Für Hochschwangere und Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die kleiner als 1,20 m sind, besteht keine Beförderungspflicht. Betrunkene oder unter Rauschmitteln stehende Personen werden nicht befördert. Lehnt der Luftfahrzeugführer die Beförderung ab, so wird der Fahrpreis in voller Höhe zurückerstattet, sofern nicht ein neuer Termin vereinbart wird. Eine Rückerstattung des Fahrpreises erfolgt nicht, wenn ein Fahrgast betrunken oder unter Rauschmittel stehend zum vereinbarten Fahrtermin erscheint, es sei denn, ein anderer Fahrgast übernimmt dessen Platz unter Entrichtung des vollen Fahrpreises.
Während des Starts, der Fahrt und der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen zu treffen bzw. anzuordnen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Die Fahrgäste beteiligen sich in angemessener Weise an den zum Auf- und Abrüsten des Ballons und zu seiner Bergung nach der Landung notwendigen Arbeiten.
Vom Beginn des Aufrüstens bis zum Ende des Abrüstens herrscht Rauchverbot für alle beteiligten Personen. Waffen, gefährliche Stoffe und spitze Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Größere Gegenstände (Kameras, Ferngläser) dürfen nur mit Zustimmung des Piloten und nur in dafür geeigneten stabilen Behältern mitgenommen werden. Der Fahrgast hat geeignete, den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen, insbesondere geschlossene, feste, flache Schuhe (z.B. Wanderschuhe o.ä.).
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer entscheidet über Startort, Startzeit, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. Eine vorab vereinbarte Fahrtdauer wird, wenn möglich, mit einer Abweichung von höchstens 15 Minuten eingehalten. Wird eine die Fahrtdauer nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt die Standart-Fahrtdauer von einer Stunde als vereinbart.
Änderungen der Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. In allen anderen Fällen gilt der Gerichtsstand des Sitzes des Luftfahrtunternehmens.
Weiterhin sind die im Merkblatt "Hinweise für Ballongäste" aufgeführten Informationen u. Anweisungen zu beachten.
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