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Aktuelles - vom Ballonteam Steinhuder Meer

Ballonteam gewinnt finalen Rechstreit gegen Region Hannover

Totes Moor: Flugbeschränkungen rechtswidrig

 

Naturschutzbehörden dürfen keine Regelungen für die Luftfahrt treffen

 

Das ist die Kernaussage, die der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am 26.01.2023 getroffen hat. Das Urteil (AZ. 7 CN 1.22), bezieht sich auf eine bereits im Jahr 2016 beim OVG Lüneburg eingereichte Normenkontrollklage des Ballonteams Steinhuder Meer  gegen die von der Region Hannover erlassene Naturschutzverordnung „Totes Moor“. In dieser Verordnung wurde es Luftfahrern verboten im betreffenden Gebiet zu starten, zu landen und es unterhalb bestimmter Höhen zu überfliegen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und der Revision des Ballonunternehmens stattgegeben. Eine Naturschutzbehörde wie die Region Hannover,  ist nicht befugt Mindestflughöhen mittels einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen.

Beschränkungen der Nutzung des Luftraums, haben zukünftig nur noch durch das Bundesverkehrs-ministerium zu erfolgen. Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung schließt es aus, dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind.

 

 

Flugverbote am Steinhuder Meer aufgehoben – Ballone dürfen wieder uneingeschränkt fahren

 

Dieses letztinstanzliche Urteil des BVerwG hat nun im Anwendungsbereich der Bundesrepublik Deutschland Gesetzescharakter. Das bedeutet, dass bundesweit alle mit Flugbeschränkungen für die Luftfahrt belastete Gebietsverordnungen neu zu fassen sind. Allein im Bereich der Region Hannover sind eine Vielzahl von Natur- / u. Landschaftsschutzgebietsverordnungen betroffen und müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.

 

Alle Luftfahrzeuge und Ballone dürfen ab sofort wieder überall und uneingeschränkt gemäß den Regeln des deutschen Luftrechts fliegen oder fahren - auch über Naturschutzgebieten wie dem Toten Moor oder dem Steinhuder Meer.

 

               Ballonteam siegt vor Gericht

Ballonteam Steinhuder Meer mit Normenkontrollklage gegen Flugbeschränkungen der Region Hannover über dem Naturschutzgebiet "Totes Moor" vor  dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich !!

 

https://www.zeit.de/news/2021-10/19/ovg-entscheidet-ueber-naturschutzgebietsverordnung

Neues Video einer Ballonfahrt

 

Neue Ballonhülle in Dienst gestellt

ab Frühjahr 2018 im Einsatz

 

Ballongröße 5000 m³

 

Passagiere:  6

 

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Das Ballonteam gratuliert Holger Friehe zur erfolgreich bestandenen Ballonfahrerprüfung und wünscht ihm allzeit Glück ab und Gut Land !!

Der Alleinfahrauftrag wird Holger Friehe (re) von Ballonfluglehrer Stefan Kuhn (Mitte) erteilt. Daneben der Chef der Luftsportschule Berwanger und Head of Training, Gerhart Berwanger (li)

Erste Alleinfahrt eines Ballonschülers in Deutschland nach der neuen EU-Ausbildungsrichtlinie. Holger Friehe vom Ballonteam Steinhuder Meer meisterte die geforderte Alleinfahrt im Ausbildungsballon mit Bravour.

Video eines Ballonstart in Nienburg - Oktober 2012

Link zum Presseartikel der Schaumburger Nachrichten vom Feb. 2014

Bericht der HAZ Hannover mit Bilderserie einer Ballonfahrt im Herbst 2013

 

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Wunstorf/Fotostrecken2/Ballonfahrt-ueber-das-Steinhuder-Meer#n1879712-p1

6 junge hübsche Damen freuen sich auf den Ballonstart

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                         je   250,- €

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Kontakt:

Tel: 05032 - 91 66 00

E-mail:

info@ballonteam-steinhuder-meer.de

 

 

 

zugelassenes

Luftfahrtunternehmen DE.NI.BOP.154

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