Ballonteam gewinnt finalen Rechstreit gegen Region Hannover
Totes Moor: Flugbeschränkungen rechtswidrig
Naturschutzbehörden dürfen keine Regelungen für die Luftfahrt treffen
Das ist die Kernaussage, die der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am 26.01.2023 getroffen hat. Das Urteil (AZ. 7 CN 1.22), bezieht sich auf eine bereits im Jahr 2016 beim OVG Lüneburg eingereichte Normenkontrollklage des Ballonteams Steinhuder Meer gegen die von der Region Hannover erlassene Naturschutzverordnung „Totes Moor“. In dieser Verordnung wurde es Luftfahrern verboten im betreffenden Gebiet zu starten, zu landen und es unterhalb bestimmter Höhen zu überfliegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und der Revision des Ballonunternehmens stattgegeben. Eine Naturschutzbehörde wie die Region Hannover, ist nicht befugt Mindestflughöhen mittels einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen.
Beschränkungen der Nutzung des Luftraums, haben zukünftig nur noch durch das Bundesverkehrs-ministerium zu erfolgen. Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung schließt es aus, dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind.
Dieses letztinstanzliche Urteil des BVerwG hat nun im Anwendungsbereich der Bundesrepublik Deutschland Gesetzescharakter. Das bedeutet, dass bundesweit alle mit Flugbeschränkungen für die Luftfahrt belastete Gebietsverordnungen neu zu fassen sind. Allein im Bereich der Region Hannover sind eine Vielzahl von Natur- / u. Landschaftsschutzgebietsverordnungen betroffen und müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Alle Luftfahrzeuge und Ballone dürfen ab sofort wieder überall und uneingeschränkt gemäß den Regeln des deutschen Luftrechts fliegen oder fahren - auch über Naturschutzgebieten wie dem Toten Moor oder dem Steinhuder Meer.
Ballonteam siegt vor Gericht
Ballonteam Steinhuder Meer mit Normenkontrollklage gegen Flugbeschränkungen der Region Hannover über dem Naturschutzgebiet "Totes Moor" vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich !!
Neues Video einer Ballonfahrt
NEU !! NEU !!
Geschenkgutscheine jetzt auch in Form eines Foto-Puzzle erhältlich !!!
Das Ballonteam gratuliert Holger Friehe zur erfolgreich bestandenen Ballonfahrerprüfung und wünscht ihm allzeit Glück ab und Gut Land !!
Video eines Ballonstart in Nienburg - Oktober 2012
Bericht der HAZ Hannover mit Bilderserie einer Ballonfahrt im Herbst 2013
|
|